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Was bedeutet das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung für Agenturen?

Achim Koellner 15.05.2019

Unternehmen in der EU sind verpflichtet in Zukunft die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. Hintergrund ist, regelmässigen unbezahlten Überstunden von Arbeitnehmern entgegenzuwirken. Dies ist ohne eine geeignete Aufzeichnung nicht möglich.
Was bedeutet das Urteil für die Kommunikationsbranche?

Werden Unternehmen verpflichtet eine Arbeitszeiterfassung einzuführen?

Jein, Das Urteil richtet sich zunächst an die EU-Staaten. D.h. die Arbeitgeber sind zunächst noch gar nicht betroffen. Die einzelnen EU-Länder werden dann ansässige Unternehmen verpflichten, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu messen und zu dokumentieren. Es ist allerdings nicht wahrscheinlich, dass die Länder das Urteil kippen.

Überstunden müssen dokumentiert werden

Das ist nicht neu. Unternehmen waren bereits verpflichtet, die Überstunden ihrer Mitarbeiter auf Nachfrage zu erklären. Neu ist die Erfassung der Arbeitszeit, welche regulär mit dem Arbeitnehmer vereinbart ist.

Die Erfassung von Arbeitszeit auch nach Feierabend

Auch E-Mails und Telefonate, die ein Arbeitnehmer nach Feierabend und ausserhalb des Büros tätigt, werden der Arbeitszeit angerechnet und müssen künftig erfasst werden.

Arbeitszeit im Homeoffice

Zeit muss also auch im Homeoffice erfasst werden. Digitale Systeme ermöglichen so etwas üblicherweise. Wichtig ist ,dass das Zeiterfassungssystem damit auch ausserhalb der Arbeitsstätte erreichbar ist. Die Agenturverwaltung beispielsweise ist ein Cloud-basiertes System, welches von überall aus zugänglich ist.

11 Stunden Ruhezeit

In Diskussion ist die bereits gültige Ruhezeitregelung. Dabei soll ein Arbeitnehmer nach seiner letzten Tätigkeit eines Tages elf Stunden Pause bis zum Beginn der Arbeitszeit des nächsten Tages oder der nächsten Schicht haben. Gerade Mitarbeiter, die nachmittags Kinder aus der Kita holen und dann abends noch ein paar Stunden im Homeoffice arbeiten werden hier de-facto kriminalisiert. Es bleibt abzuwarten, ob diese Regelung durch ein Gesetz der jeweiligen Mitgliedstaaten reformiert wird.

Arbeitszeit darf durch den Mitarbeiter erfasst werden

Wann ein Arbeitnehmer arbeitet erfasst er am besten selbst, und dazu ist er auch durch das EuGH-Urteil ermutigt. Andererseits entstünde auf Arbeitgeberseite auch erheblicher Overhead. Die erfassten Zeiten sollten regelmässig überprüft werden, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter auch im Rahmen ihrer vereinbarten Arbeitszeit bleiben und ggf. Überstunden abbauen.

Die Agenturverwaltung bietet hier eine Ansicht, mit der auf einen Blick erkannt wird ob alle Mitarbeiter ihre Zeiten z.B. für die letzte Woche vollständig erfasst haben. Rot werden Mitarbeiter mit fehlenden Zeiten ausgegeben, grau freiberufliche Mitarbeiter mit denen kein Arbeitszeitrahmen verhandelt wurde.

Für Agenturen mit Honorargeschäft ist die Zeiterfassung ohnehin nützlich

Sie erlaubt in Projekten bereits frühzeitig zu erkennen ob der Budgetrahmen eingehalten werden kann, bietet eine Erfolgskontrolle im Nachgang und lässt sogar Prognosen auf zukünftige Projekte zu.

Eine Agentursoftware hilft zu erkennen, wieviel Restbudget bei einem Projekt zur Verfügug steht.

3 Arten der Zeiterfassung

Die Agenturverwaltung bietet drei Arten der Zeiterfassung: Eine Wochenansicht, einen Timer oder die klassische Stundenliste - je nach Projekttyp oder Mitarbeiter wählt ihr damit die für euch einfachste und schnellste Möglichkeit zum Erfassen von Arbeitszeiten aus.

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3 Tipps bei der Einführung einer Arbeitszeiterfassung

Wir haben unsere Zeiterfassungslösung bereits bei vielen Unternehmen im Einsatz.

Solltest du wissen wollen, welche Best Pratices wir mit unseren Kunden für die Einführung entwickelt haben, schau dir unseren Blog-Beitrag zu diesem Thema an.

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Hast Du eine Frage zum Thema Zeiterfassung in deiner Agentur?

Wir können Euch beraten, Zeiterfassung kann ganz einfach realisiert werden und bringt dann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele Vorteile mit sich.

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